Verwaltungsfinanzamt

Verwaltungsfinanzamt
Finanzamt, von dessen Bezirk aus die Verwaltung gemeinsamer Einkünfte ausgeht. Zuständig für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei einer Beteiligung mehrerer Personen an anderen Einkünften als Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tätigkeit, bes. also bei Einkünften aus Kapitalvermögen und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 18 I 4 AO). Ist die Verwaltung dieser Einkünfte im Geltungsbereich der Abgabenordnung nicht feststellbar, ist das V. das Finanzamt, in dessen Bezirk sich der wertvollste Teil des Vermögens, aus dem die gemeinsamen Einkünfte fließen, befindet.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Wohnsitzfinanzamt — das ⇡ Finanzamt, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen ⇡ Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen ⇡ gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 9 I Satz 1 AO). Das W. ist örtlich zuständig für die Veranlagung zur Einkommensteuer. Vgl.… …   Lexikon der Economics

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